Finanzhilfen - Für die Unternehmensgründung und Entwicklungsprojekte

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Inhaltsverzeichnis.

1. Einleitung

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2. Innovationsförderung

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2.1 Mitfinanzierung spezifischer Zertifizierungen 4 2.2 Mitfinanzierung interner Entwicklungsprojekte 5 2.3 Bürgschaften gegenüber Banken oder anderen Darlehensgebern 6 2.4. Mitfinanzierung der Forschung 7 2.4.1 Eurostars 8 2.4.2 Horizon 2020 8 3. Förderung der Vermarktung und der Internationalisierung 9 3.1 Beratungskostenmitfinanzierung 3.2 Mitfinanzierung der Teilnahme an Fachmessen 3.3 Mitfinanzierung von Verkaufsvorstössen 4. Investitionsförderung

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4.1 Bürgschaften von Bank- und Leasingkrediten 4.2 Zinskostenbeiträge 4.3 Seed Money 4.4 Investitionsfonds 5. Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und Rekrutierung von Personal

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5.1 Kosten für die Ausbildung des Personals im Zusammenhang mit der Zertifizierung 5.2 Rekrutierung von Personal 5.3 Arbeitsmarktbezogene Massnahmen 6. Dienstleistungen von Business Valais

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7. Nützliche Links

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Impressum Texte Business Valais Grafik Forme Titelbild Valais/Wallis Promotion, Pascal Gertschen © 2019 Business Valais


1. Einleitung.

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m Kanton Wallis bilden vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) das Rückgrat des Wirtschaftswachstums, deshalb ist es wichtig, sie zu erhalten und zu unterstützen. Dank der Schaffung eines innovativen Ökosystems ist der Kanton Wallis ausserdem mehr denn je ein Nährboden für Untenehmergeist und unternehmerische Kreativität. Die Förderung von Unternehmergeist ist vor diesem Hintergrund in unserem Kanton unverzichtbar. Business Valais kann die Unternehmen auf verschiedene Weise begleiten, unter anderem durch die Gewährung von Finanzhilfen. Diese Broschüre hat zum Ziel, Unternehmer, Projektträger und Investoren über die verschiedenen existierenden Finanzhilfen zu informieren, um ihre gewinnorientierten unternehmerischen Initiativen auf dem Gebiet des Kantons Wallis zu unterstützen. Das Gesetz über die kantonale Wirtschaftspolitik (GkWPol) bezweckt die Förderung der Entwicklung der Walliser Wirtschaft sowie die Stärkung ihres Geflechts und ihrer Wettbewerbsfähigkeit. In wertschöpfungsintensiveren Bereichen zielt es namentlich darauf ab, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu

fördern, Innovation zu unterstützen und den Unternehmen strukturelle Anpassungen zu erleichtern. Die finanzielle Unterstützung wird innerhalb von Business Valais durch das Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) gewährleistet. Die Mittel sind für Unternehmen bestimmt, die die im GkWPol definierten Kriterien erfüllen, d. h. an innovative Unternehmen, deren Zielmärkte hauptsächlich ausserhalb des Kantons liegen, oder Unternehmen, die nachhaltige Arbeitsplätze schaffen oder erhalten. Die Finanzhilfen von Business Valais können unter anderem die Form von Bürgschaften, Darlehen, nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen oder Zinskostenbeiträgen annehmen. Sie können gewährt werden, wenn die Projekte die Anforderungen vollumfänglich erfüllen. Der Zugang zu den Hilfen hängt vom Tätigkeitsbereich sowie vom Innovations- und Reifegrad des Projekts ab. Auch auf Ebene des Bundes und der Europäischen Union werden Finanzhilfen angeboten, die Unternehmen und Start-ups den Erhalt von Krediten erleichtern. Diese Instrumente werden in dieser Broschüre ebenfalls präsentiert.

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2. Innovationsförderung. 2.1 Mitfinanzierung spezifischer Zertifizierungen. Ziel

Spezifische Bedingungen

Die Mitfinanzierung spezifischer Zertifizierungen hat zum Ziel, den KMU die administrativen Schritte für den Erhalt einer spezifischen Zertifizierung für ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu erleichtern, die für die Erschliessung neuer Märkte nötig sind. Business Valais kann gemäss den nachfolgenden Kriterien (spezifische Bedingungen) einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen.

Diese Finanzdienstleistung kann ausschliesslich bei spezifischen Zertifizierungen im Zusammenhang mit einem konkreten Projekt beantragt werden. Standardzertifizierungen nach ISO 9001 oder ISO 14001 sind ausgenommen.

Der Beitrag von Business Valais beträgt bis zu 50 % der Zertifizierungskosten, jedoch maximal CHF 50’000.-.

• von der Zertifizierungs­ gesellschaft in Rechnung gestellte Kosten,

Business Valais behält sich vor, den Beitrag unter Berücksichtigung der Sachdienlichkeit eines Projektes, der aktuellen, respektive erwarteten Bedeutung eines Unternehmens für die Walliser Wirtschaft sowie bereits früher gewährter Finanzhilfen nach Ermessen zu kürzen.

Die Auszahlung des Beitrags erfolgt erst, wenn der Schlussbericht von Business Valais vorliegt. Dazu müssen Kopien der Rechnungen samt Zahlungsnachweisen eingereicht werden. Unternehmen, deren Aktienkapital direkt oder indirekt zu mehr als 50 % durch öffentliche Beiträge finanziert wird, sind von der Gewährung dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen.

Folgende Kosten können mitfinanziert werden:

• Produktionskosten für Prototypen, welche eigens für die Zertifizierung hergestellt werden müssen, • Kosten für die Durchführung von Feldtests, • Ausbildungskosten des Personals im Zusammenhang mit der Zertifizierung, • Kosten für externe Beratungsmandate, welche für die Zertifizierung nötig sind. Betrag Die anrechenbaren Kosten werden als Basis für die Berechnung des Beitrags herangezogen. Diese werden wie folgt berechnet: Gesamtkosten der Zertifizierung ./. Eigenleistungen ./. andere Beiträge oder staatliche Subventionen = anrechenbare Kosten

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2.2 Mitfinanzierung interner Entwicklungsprojekte. Ziel

Spezifische Bedingungen

Die Mitfinanzierung interner Entwicklungsprojekte soll KMU die erfolgreiche Durchführung von F&E-Projekten ermöglichen, indem diesen Projekten das qualifizierte Personal, welches aufgrund eines Auftragsrückgangs nicht in der Produktion beschäftigt werden kann, zugewiesen wird. Eine solche Hilfe erlaubt es dem unterstützten Unternehmen, während einer ungünstigen konjunkturellen Periode hochstehende Arbeitsplätze beizubehalten, indem das Personal Projekten zugewiesen wird, die darauf abzielen, die Produktivität zu verbessern.

Die Projekte, für die eine derartige Mitfinanzierung in Frage kommt, müssen zu einer Verbesserung der Unternehmensproduktivität führen oder einen Mehrwert erzeugen. Sie können sich auf folgende Gebiete beziehen:

Es handelt sich um ein ergänzendes Instrument zu technischer Arbeitslosigkeit, das es dem begünstigten Unternehmen ermöglicht, das betroffene Personal weiter zu beschäftigen.

• Optimierung des Produktionsprozesses,

Die Auszahlung des Beitrags erfolgt erst, wenn der Schlussbericht von Business Valais vorliegt. Dazu müssen Kopien der

Rechnungen samt Zahlungsnachweisen eingereicht werden. Unternehmen, deren Aktienkapital direkt oder indirekt zu über 50 % durch öffentliche Beiträge finanziert wird, sind von der Gewährung dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen.

• Entwicklung eines neuen Produktes, Prototyps oder Marktes, • Industrialisierung eines Produkts,

• Massnahmen zur Restrukturierung. Mandate im Bereich Buchhaltung, der Zertifizierung und der Ausbildung von Personal sind ausgeschlossen. Projekte, die sich auf andere Gebiete beziehen, können dagegen vorgelegt werden. Die Berechnung des Mitfinanzierungsbetrags basiert ausschliesslich auf dem Nettogehalt des Personals, dem das Projekt anvertraut wurde. Die Sozialkosten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Betrag Business Valais finanziert höchstens 15 % der Lohnsumme des letzten Geschäftsjahres bis zu einem Maximalbetrag von CHF 50’000.-.

© Valais/Wallis Promotion, Pascal Gertschen

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2.3 Bürgschaften gegenüber Banken oder anderen Darlehensgebern. Ziel

Betrag

Der Technologiefonds verbürgt Darlehen an Unternehmen, deren neuartige Produkte eine nachhaltige Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.

Die Bürgschaft darf höchstens CHF 3’000’000.- betragen. Sie kann das verbürgte Darlehen und die Zinsen absichern. Die maximale Laufzeit der Bürgschaft ist 10 Jahre.

Zielgruppen

Förderungswürdig sind Technologien in den Bereichen Reduktion von Treibhausgasemissionen, Ef fiziente Nut zung elektrischer Energie, Förderung erneuerbarer Energien und Schonung natürlicher Ressourcen. Erfolgreiche Bewerber vermarkten ein innovatives Produkt oder ein innovatives Verfahren,

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das gute Chancen hat, sich auf dem Markt durchzusetzen. Zudem ist das Unternehmen kreditwürdig und hat einen Schweizer Sitz. Geförderte Vorhaben sind in der Regel zu mindestens 40 % mit anderen Mitteln zu finanzieren.


2.4. Mitfinanzierung der Forschung. Ziel

Innovationsthemen

Innosuisse finanziert Innovationsprojekte mit, die von privaten oder öffentlichen Organismen in Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen durchgeführt werden.

Innosuisse fördert Vorhaben aus sämtlichen forschungsbasierten Innovationsthemen. Die Gesuche werden einem von fünf übergeordneten Förderthemen zugeordnet. Auch interdisziplinäre Projekt-Gesuche werden entgegengenommen.

Die Forschung kann auch durch den Bund oder die Europäische Union finanziert werden. Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, haben in der Schweiz ansässige KMU Zugang zu europäischer Finan-

zierung. Die europäischen Programme stehen ihnen ausserdem offen, wenn sie mit Partnern in Kanada, Südafrika, Chile oder Südkorea zusammenarbeiten.

• Energy & Environment • Engineering • ICT • Life Sciences • Social Sciences & Business Management

© Energypolis – A lain Herzog

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2.4.1 Eurostars.

Ziel

Spezifische Bedingungen

Das Programm Eurostars richtet sich an KMU, die mehr als 10 % ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung investieren.

Die nachstehenden Finanzierungssätze gelten für Schweizer Partner von Projekten: • KMU: 50 %

Die KMU erhalten die Möglichkeit, mit europäischen Forschungsteams zusammenzuarbeiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit in den Bereichen Wissen und Innovation zu vergrössern.

• Grosse Unternehmen: 25 % • Forschungszentren: 50 % Betrag Wenn ein Schweizer KMU beteiligt ist, fördert die Schweiz Projekte mit bis zu 500'000.- Euro pro Projekt. Projekte, an denen keine Schweizer KMU beteiligt sind, werden mit max. 250'000.- Euro pro Projekt unterstützt.

2.4.2 Horizon 2020.

Ziel

Betrag

Das Programm Horizon 2020 fördert innovative Forschungsideen und ihre Umsetzung in marktfähige Produkte und Dienstleistungen und ermöglicht es somit, die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigung und den Wohlstand in Europa positiv zu beeinflussen.

Horizon 2020 ist das bislang grösste Forschungs- und Innovationsprogramm der EU, über einen Zeitraum von 7 Jahren (20142020) werden Finanzierungsmittel in Höhe von nahezu 80 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Bereiche

Horizon 2020 deckt so gut wie die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Grundlagenforschung über die technologische Entwicklung bis zur angewandten Forschung. Das Programm hat drei globale Schwerpunkte: 8

• Wissenschaftsexzellenz • Führende Rolle der Industrie • Gesellschaftliche ­Herausforderungen


3. Förderung der Vermarktung und der Internationalisierung. 3.1 Beratungskostenmitfinanzierung. Ziel

Spezifische Bedingungen

Mit der Beratungskostenmitfinanzierung soll KMU die vorgängige Überprüfung geplanter Investitionen ermöglicht werden. Gemäss den nachstehend definierten Bedingungen (Spezifische Bedingungen) übernimmt Business Valais einen Teil der Kosten von externen Beratungsmandaten.

Die Beratungsmandate können sich u. a. auf folgende Gebiete beziehen:

Business Valais übernimmt bis zu 50 % der Kosten des Mandats, jedoch maximal CHF 50’000.-. Business Valais behält sich vor, den Beitrag unter Berücksichtigung der Sachdienlichkeit eines Projektes, der aktuellen, respektive erwarteten Bedeutung eines Unternehmens für die Walliser Wirtschaft sowie bereits früher gewährter Finanzhilfen nach Ermessen zu kürzen.

Die Auszahlung des Beitrags erfolgt erst, wenn der Schlussbericht von Business Valais vorliegt. Dazu müssen Kopien der Rechnungen samt Zahlungsnachweisen eingereicht werden. Unternehmen, deren Aktienkapital direkt oder indirekt zu mehr als 50 % durch öffentliche Beiträge finanziert wird, sind von der Gewährung dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen.

• Markt- oder Machbarkeitsstudien zur Durchführbarkeit, • Restrukturierungen / Sanierungen, • Produktplatzierungen, Marktsegmentierungen, • Industrialisierung von Produkten, • Optimierung des Produktionsprozesses, • Massnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums, • steuerliche, juristische und finanztechnische Gutachten bei Nachfolge oder Übernahme eines Unternehmens. Mandate im Bereich Buchhaltung, Ausarbeitung von Finanzplänen und Kennzahlensystemen, Standardzertifizierungen sowie die Ausbildung von Personal sind ausgeschlossen. Betrag Die anrechenbaren Kosten werden als Basis für die Berechnung des Beitrags herangezogen. Diese werden wie folgt berechnet: Gesamtkosten des Mandats ./. Eigenleistungen ./. sonstige Beiträge oder staatliche Subventionen = Mandatskosten

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3.2 Mitfinanzierung der Teilnahme an Fachmessen. Ziel

Spezifische Bedingungen

Die Mitfinanzierung der Teilnahme an Fachmessen hat zum Ziel, die Handelsbemühungen der KMU über Fach- und/oder Technologiemessen zu unterstützen. Business Valais kann einen Teil der Kosten für die Teilnahme an einer solchen Messe finanzieren, gemäss den nachstehend definierten Kriterien (spezifische Bedingungen).

Folgende Kosten sind mitfinanzierbar: • Einschreibegebühr, • Mietkosten des Messestandes und des Ausstellungsmaterials, • Materialtransportkosten,

Business Valais behält sich vor, den Beitrag unter Berücksichtigung der Sachdienlichkeit eines Projektes, der aktuellen, respektive erwarteten Bedeutung eines Unternehmens für die Walliser Wirtschaft sowie bereits früher gewährter Finanzhilfen nach Ermessen zu kürzen. Die Auszahlung des Beitrags erfolgt erst, wenn der Schlussbericht von Business Valais vorliegt. Dazu müssen Kopien der Rechnungen samt Zahlungsnachweisen eingereicht werden. Die Gewährung von Mitfinanzierungen der Teilnahme an Fach-

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messen ist in erster Linie Projekten zur Marktdiversifikation vorbehalten. Diese Finanzdienstleistung wird punktuell eingesetzt und soll einen Anreiz für die Unternehmen darstellen. Ein Unternehmen kann maximal von drei Mitfinanzierungen von Teilnahmen an Fachmessen profitieren. Unternehmen, deren Aktienkapital direkt oder indirekt zu mehr als 50 % durch öffentliche Beiträge finanziert wird, sind von der Gewährung dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen.

• Reisespesen des Personals gemäss den geltenden Standardtarifen, • Kosten für Unterkunft und Verpflegung, • Erwerb von Drucksachen und Prospekten in Zusammenhang mit einer Fachmesse. Betrag Business Valais übernimmt bis zu 50 % der Kosten, für die eine Mitfinanzierung möglich ist, jedoch maximal CHF 20’000.-.


3.3 Mitfinanzierung von Verkaufsvorstössen. Ziel

Spezifische Bedingungen

Über die Mitfinanzierung von Verkaufsvorstössen sollen Walliser KMU, die ihre Produkte und Dienstleistungen auf neuen Märkten lancieren oder ihre Aktivitäten durch die Vermarktung von neuen Produkten und Dienstleistungen diversifizieren möchten, (z. B. durch die Erweiterung des Vertriebsnetzes oder die Umsetzung einer neuen Vertriebsstruktur), unterstützt werden.

Für folgende Kosten ist eine Mitfinanzierung möglich:

Business Valais behält sich vor, den Beitrag unter Berücksichtigung der Sachdienlichkeit eines Projektes, der aktuellen, respektive erwarteten Bedeutung eines Unternehmens für die Walliser Wirtschaft sowie bereits früher gewährter Finanzhilfen nach Ermessen zu kürzen. Die Auszahlung des Beitrags erfolgt erst, wenn der Schlussbericht von Business Valais vorliegt. Dazu müssen Kopien der Rechnungen samt Zahlungsnachweisen eingereicht werden.

Nur Kosten, die im Rahmen derartiger Handelsbemühungen anfallen, werden mitfinanziert. Kosten in Verbindung mit der vorhandenen Struktur oder den gewohnten, bereits verwendeten Vertriebsverfahren sind ausgeschlossen.

• Personalkosten (Löhne, Provisionen, Sozialleistungen), • Raumaufwand (Mieten, Nebenkosten), • Kosten für die Installation/ Einrichtung sowie spezifisches Werbematerial. Betrag Business Valais übernimmt bis zu 50 % der Kosten, für die eine Mitfinanzierung möglich ist, jedoch maximal CHF 50’000.-.

Unternehmen, deren Aktienkapital direkt oder indirekt zu mehr als 50 % durch öffentliche Beiträge finanziert wird, sind von der Gewährung dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen.

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4. Investitionsförderung. 4.1 Bürgschaften von Bank- und Leasingkrediten. Ziel

Spezifische Bedingungen

Bürgschaften haben zum Ziel, KMU bei der Finanzierung von Investitionsprojekten zu unterstützen.

Die Bürgschaft kann nicht den Gesamtbetrag des Bankkredites oder Leasings abdecken. Der Finanzierungspartner muss einen Teil des Risikos tragen, kann diesen jedoch mit anderen Garantien absichern.

Start-ups und Unternehmen, deren Aktienkapital direkt oder indirekt zu mehr als 50 % durch öffentliche Beiträge finanziert

wird, sind von der Gewährung dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen.

Mögliche Garantien

Folgende andere Garantien können verlangt werden: • Risikoversicherungen, • Hypotheken, • Verpfändungen, Wertpapierübertragung.

© Energypolis – A lain Herzog

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Betrag Die Bürgschaft deckt Kredite von min. CHF 125'000.- bis max. CHF 2'000'000.- ab. Der Betrag der Bürgschaft beläuft sich auf die Höhe des verbürgten Kredites, der im Prinzip um eine Reserve von 20% erhöht wird.


4.2 Zinskostenbeiträge. Ziel

Spezifische Bedingungen

Zinskostenbeiträge helfen, Kapitalkosten zu reduzieren, und tragen so zur Verbesserung der Liquidität bei.

Immobilienspekulationen sind von dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen.

Die Dauer eines Zinskostenbeitrags ist auf drei Jahre begrenzt. Unternehmen, deren Aktienkapital direkt oder indirekt zu mehr

als 50 % durch öffentliche Beiträge finanziert wird, sind von der Gewährung dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen.

Zinskostenbeiträge sind für Unternehmen in der Wachstums- und Reifephase vorgesehen. Start-up-Unternehmen sind grundsätzlich von dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen. Zinskostenbeiträge können auch bei Sanierungen, Restrukturierungen sowie Nachfolgeregelungen gewährt werden. Betrag Berechnungsgrundlage der Zinskostenbeiträge ist der verbürgte Kredit. Wird keine Bürgschaft beantragt, dient der Betrag der Investition nach Abzug der Eigenmittel als Berechnungsgrundlage. Diese ist jedoch auf CHF 500’000.- beschränkt. Die Berechnung des Zinskostenbeitrages basiert auf einem Zinssatz von max. 2 % bis zu einem Betrag von CHF 10’000.- pro Jahr.

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4.3 Seed Money. Ziel

Spezifische Bedingungen

Der Startkapitalfonds Seed Money ist als Starthilfe für Projekte in einem KMU gedacht.

Damit diese Finanzdienstleistung gewährt werden kann, müssen grundsätzlich die folgenden Kriterien erfüllt sein:

Unternehmen, deren Aktienkapital direkt oder indirekt zu mehr als 50 % durch öffentliche Beiträge finanziert wird, sind von der Gewährung dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen.

Der Fonds investiert ausschliesslich in Unternehmen, die ihren Sitz im Wallis haben und dort die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern.

Anforderungen an die Struktur der Unternehmen

Investiert wird ausschliesslich in Unternehmen, welche die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen: • soeben gegründete oder zu gründende Gesellschaft in Form einer juristischen Person, • die Geschäftsführung hält einen Teil am Kapital, • das Unternehmen verpflichtet sich, sämtliche, für eine zuverlässige Einschätzung des Geschäftsgangs sowie der Entwicklung der Unternehmung nötigen Informationen weiterzuleiten.

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• Innovation, • ausgeprägte und anerkannte Kompetenzen innerhalb des Teams, • Markteintritt < 12 Monate, • Schaffung von Arbeitsplätzen im Wallis, • Liquiditätsbedarf für die nächsten Monate sichergestellt. Betrag Pro Projekt kann ein Darlehen von maximal CHF 50’000.- beantragt werden. Bei einer vorherigen Finanzierungsrunde kann dieser Betrag ausnahmsweise auf max. CHF 100’000.- erhöht werden.


4.4 Investitionsfonds. Ziel

Spezifische Bedingungen

Der Investitionsfonds hat die Stärkung der Walliser Wirtschaftsstruktur zum Ziel.

Die grundlegenden Kriterien sind entscheidend für die Auswahl der Projekte:

Unternehmen, deren Aktienkapital direkt oder indirekt zu über 50 % durch öffentliche Beiträge

finanziert wird, sind von der Gewährung dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen.

Anforderungen an die Struktur der Unternehmen

Investiert wird ausschliesslich in Unternehmen, welche die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen: • gegründete Gesellschaft in Form einer juristischen Person, • die Geschäftsführung hält einen Teil am Kapital, • das Unternehmen verpflichtet sich, sämtliche, für eine zuverlässige Einschätzung des Geschäftsgangs sowie der Entwicklung der Unternehmung nötigen Informationen weiterzuleiten.

• Bewertung eines Businessplans, • Bewertung des Managements, • zur Verfügung stellen der Informationen gemäss der Checkliste «Finanzierungs– dienstleistungen», • Akzeptanz der Austrittsbedingungen oder Konditionen, die in einer separaten Vereinbarung geregelt sind. Betrag Der Investitionsfonds unterstützt Unternehmen hauptsächlich mit Darlehen (eventuell im Rangrücktritt) in Höhe von mindestens CHF 100’000.- und höchstens CHF 500’000.-.

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5. Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und Rekrutierung von Personal. 5.1 Kosten für die Ausbildung des Personals im Zusammenhang mit der Zertifizierung. Der Beitrag von Business Valais beträgt bis zu 50 % der Zertifizierungskosten, jedoch maximal CHF 50’000.-.

5.2 Rekrutierung von Personal. Business Valais kann Unternehmen bei der Rekrutierung von Personal unterstützen und ihnen bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern, die ihren Anforderungen gerecht werden, helfen. Über eine kostenlose Internetplattform werden Walliser Unternehmen mit jungen, hochquali-

fizierten Hochschulabsolventen in Kontakt gebracht (Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschule, Fachhochschulen, Gymnasien, höhere Fachschulen usw.). Mehr als 600 Unternehmen und 5’100 Absolventen sind Mitglieder des Netzwerks.

Ziele • Kostenlose Veröffentlichung von Stellen- und Praktikumsangeboten für hochqualifizierte Personen, • Zugang zum Lebenslaufarchiv, • Verbesserte Sichtbarkeit für die betroffene Zielgruppe.

5.3 Arbeitsmarktbezogene Massnahmen. Die Arbeitslosenversicherung kann Unterstützungsmassnahmen zur Wiedereingliederung von Arbeitssuchenden finanzieren. Dabei handelt es sich um arbeitsmarktbezogene Massnah-

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men des Bundes.

Ziele der Massnahme

Der Kanton Wallis finanziert zudem Massnahmen zugunsten von Langzeitarbeitslosen, um ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern.

• Verbesserung der Kenntnisse, • Verbesserung der beruflichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen, • Beschleunigung der Rückkehr in den Arbeitsmarkt.


6. Dienstleistungen von Business Valais.

U

nter der Leitung seines Verwaltungsrats, dessen Vorsitz von Christophe Darbellay, Chef des Departements für Volkswirtschaft und Bildung, geführt wird, vereint Business Valais alle Walliser Akteure der Wirtschaftsförderung unter einem Dach. Der einzige Ansprechpartner für schnelle Unterstützung und effiziente Antworten auf die verschiedenen Anfragen der Projektträger.

Im Dienste von Unternehmen und Unternehmern bietet Business Valais seinen Partnern ein breites Spektrum an professionellen und personalisierten Dienstleistungen im Bereich der Förderung und des Coachings von Unternehmen, der Mittelbeschaffung, dem Technologietransfer, der Aus- und Weiterbildung und der Vernetzung sowie zahlreiche weitere Dienstleistungen.

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7. NĂźtzliche Links.

Business Valais CCF Valais Technologiefonds Innosuisse Horizon 2020 Eurostars Arbeitsmarktbezogene Massnahmen VS link

Š Valais/Wallis Promotion, Christian Pfammater

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Business Valais im Dienste der Unternehmer.

Ihr Partner Business Valais Maison de Courten Place St. ThĂŠodule | 1950 Sitten Schweiz +41 27 606 73 90 (f) +41 27 606 73 91 (d) info@business-valais.ch business-valais.ch

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