Subventionen

Eine dynamische Wirtschaftsförderung ermutigt und unterstützt Unternehmer auch dabei, die Konkurrenzfähigkeit zu steigern. Die Wirtschaftsförderung Wallis hat der CCF AG die Verantwortung übertragen, spezifische Subventionen für solche Projekte zu gewähren.

Beratungskostenmitfinanzierung

Mit der Beratungskostenmitfinanzierung soll KMU die vorgängige Überprüfung (Marktstudien, Schutz des geistigen Eigentums, Industrialisierung, etc.) geplanter Investitionen ermöglicht werden.

Diese Beratungsmandate müssen durch einen externen Berater erstellt werden. Der Beitrag der CCF AG beträgt bis zu 50% der effektiven Kosten, jedoch max. Fr. 50'000.–.

Mitfinanzierung bei Teilnahme an Fachmessen

Die Mitfinanzierung der Teilnahme an Fachmessen hat zum Ziel, die Handelsbemühungen der KMU über Fachmessen sowie Kongresse und Fachveranstaltungen zu unterstützen.

Der Beitrag der CCF AG beträgt bis zu 50% der effektiven Kosten, jedoch max. Fr. 20'000.–.

Mitfinanzierung spezifischer Zertifizierungen

Die Mitfinanzierung spezifischer Zertifizierungen hat zum Ziel, Walliser KMU dabei zu unterstützen, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse den für die Erschliessung neuer Märkte nötigen spezifischen Zertifizierungen zu unterziehen.

Der Beitrag der CCF AG beträgt bis zu 50% der effektiven Kosten, jedoch max. Fr. 50'000.–.

Mitfinanzierung von Verkaufsvorstössen

Über die Mitfinanzierung von Verkaufsvorstössen sollen Walliser KMU, die ihre Produkte und Dienstleistungen auf neuen Märkten lancieren oder bestehende Vertriebsstrukturen optimieren möchten, unterstützt werden.

Der Beitrag der CCF AG beträgt bis zu 50% der effektiven und anrechenbaren Kosten, jedoch maximal Fr. 50'000.– pro Jahr.

Mitfinanzierung interner Projekte

Die Mitfinanzierung interner Projekte hat zum Ziel, den KMU’s Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu ermöglichen, indem diesen Projekten das qualifizierte Personal, welches aufgrund eines Auftragsrückgangs nicht in der Produktion beschäftigt werden kann, zugewiesen wird.

Die Höhe des zugesprochenen Beitrags beträgt höchstens 25% der Lohnsumme des letzten Geschäftsjahres bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 100’000.-.

Zinskostenbeiträge

Zinskostenbeiträge helfen, Kapitalkosten zu reduzieren und tragen so zur Verbesserung der Liquidität bei. Sie können auf der Basis eines Bankkredites oder eines Leasings beantragt werden. Berechnungsgrundlage der Zinskostenbeiträge ist der verbürgte Kredit. Wird keine Bürgschaft beantragt, dient der Betrag der Investition nach Abzug der Eigenmittel als Berechnungsgrundlage.