Ab dem 1. Oktober 2026 müssen die meisten Schweizer Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten über das Schweizer Transparenzregister beim Bund melden. Diese neue Verpflichtung, die im Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (LTPM) vorgesehen ist, erfolgt über die Plattform EasyGov.swiss. Als Unternehmensleiter haben Sie noch einige Monate Zeit, sich darauf vorzubereiten, doch es ist ratsam, nicht bis zur letzten Minute zu warten.
Das Transparenzregister mit dem Namen TranspaReg ist ein nationales Register, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Es zielt darauf ab, die natürlichen Personen zu identifizieren, die ein Unternehmen tatsächlich kontrollieren, jenseits der mitunter komplexen rechtlichen Strukturen. Ziel ist es, den Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verstärken und gleichzeitig die Schweiz an die internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) anzupassen.
Dieses Register ist nicht öffentlich. Nur Strafverfolgungsbehörden und Finanzintermediäre wie Banken haben im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen Zugriff darauf.
Wer ist betroffen?
Die Meldepflicht betrifft ein breites Spektrum an Schweizer Unternehmen:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- Kommanditaktiengesellschaften
- bestimmte ausländische juristische Personen mit einem Bezug zur Schweiz (Zweigstelle, Immobilienbesitz, tatsächliche Geschäftsführung)
Ausgenommen sind hingegen börsenkotierte Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Einzelunternehmen, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sowie öffentliche Körperschaften. Konkret bedeutet dies: Wenn Sie eine nicht börsenkotierte AG, GmbH oder Genossenschaft in der Schweiz leiten, sind Sie von dieser neuen Meldepflicht betroffen.
Was ist ein wirtschaftlich Berechtigter?
Es handelt sich um jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte eines Unternehmens hält oder auf andere Weise die Kontrolle darüber ausübt (Aktionärsvereinbarung, Ernennungsrecht, Vereinbarung über das gemeinsame Handeln).
Für jeden wirtschaftlich Berechtigten muss das Unternehmen folgende Angaben übermitteln:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit
- Wohnadresse
- Art und Umfang der ausgeübten Kontrolle
- Datum des Erwerbs oder der Änderung dieser Position
Wie und wo muss die Meldung erfolgen?
Die Meldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege und kostenlos über die Plattform EasyGov.swiss. Es ist bereits jetzt möglich, sich dort zu registrieren, um den Vorgang vorwegzunehmen. Eine Kontrollstelle innerhalb des Eidgenössischen Finanzdepartements wird zudem die Qualität der übermittelten Daten überprüfen.
Die frühzeitige Vorbereitung auf diesen Schritt ermöglicht es nicht nur, Sanktionen zu vermeiden, sondern auch mehr Klarheit über die eigene Unternehmensstruktur zu gewinnen – ein Vorhaben, das sich weit über die reine gesetzliche Verpflichtung hinaus als nützlich erweisen kann.
Quelle: Bund
